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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

OK — Rework GmbH
Olaf Kaczor
Im Glühmoor 26
28307 Bremen

 

1. Verbindlichkeit

1.1. Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1.2. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

 
2. Gegenleistung
2.1. Unsere Preisangebote werden erst verbindlich, wenn wir den Auftrag schriftlich oder fernmündlich bestätigen. Tritt eine Preisänderung ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Unsere Preise sind Nettopreise pro Stunde pro Person, sofern nichts anders vereinbart, und schliessen die Fahrtkosten zum Arbeitsort nicht ein.

2.2. An unsere Mitarbeiter hat von Seiten des Kunden eine gründliche Einweisung und die schriftliche Niederlegung aller den Auftrag betreffenden Prüf/Nacharbeitskriterien zu erfolgen. Nur so kann eine ordnungsgemässe Auftragsabwicklung gewährleistet werden. (siehe 6.4.)

2.3. Nachträgliche Änderungen der Arbeitsanweisungen sind ausschliesslich an die Zentrale weiterzugeben.

 
3. Zahlung
3.1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. gültiger Mehrwertsteuer) wird innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse fällig.

3.2. Skonti, Rabatte oder ähnliche Abzüge sind ohne vorherige Absprache nicht zulässig.

3.3. Die Aufrechnung durch den Kunden mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber unseren vertraglichen Zahlungsansprüchen werden ausgeschlossen.

3.4. Unsere Stundensätze gelten an/ab Pförtner ohne Abzug von Pausen (siehe 5.4.)

 
4. Zahlungsverzug
4.1. Mit Überschreiten des Zahlungszieles tritt Verzug ein, ohne dass es unsererseits noch einer Mahnung bedarf.

4.2. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers berechtigt uns, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgeführte Aufträge nicht abzuleisten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen. Dies gilt auch, wenn das Zahlungsziel um mehr als das doppelte überschritten wird.

 
5. Lieferung
5.1. Den Auftrag des Kunden erledigen wir mit der gebotenen Sorgfalt auf billigstem Wege. Haftung übernehmen wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.2. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche können nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden.

5.3. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie auch bei dem eines Zulieferers – insbesondere bei Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5.4. Unsere Mitarbeiter sind angehalten, gesamt nicht länger als 45 Minuten Pause pro 8 Stunden Schicht zu machen.
Bei Zuwiderhandlungen bitten wir um entsprechende Info.

 
6. Beanstandungen
6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der geleisteten Dienstleistungen in jedem Fall zu prüfen.

6.2. Beanstandungen sind nur innerhalb 14 Tage nach Leistung zulässig.

6.3. Gibt der Auftraggeber uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandeten Mängel nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen die Mängelansprüche.

6.4. Liegt uns von Seiten des Auftraggebers keine eindeutig definierte, schriftliche Prüf- bzw. Arbeitsanweisung vor, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz jeglicher Art.

6.5. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung verpflichtet.

 
7. Verwahrung, Versicherung
7.1. Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur gegen besondere Vergütung auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt.

7.2. Für sonstige in Verwahrung genommene Sachen haften wir nur, soweit wir die eigenübliche Sorgfalt ausser Acht lassen.

7.3. Sollen die in Verwahrung genommen Sachen versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherungskosten selbst zu tragen.

 
8. Urheberrecht
8.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

 

Bremen, den 10.08.2012